Konventionierte Wohnungen in Südtirol – was Käufer jetzt wissen müssen
Was bedeutet „konventionierte Wohnung“?
Konventionierte Wohnungen, auch Wohnungen für Ansässige genannt, sind Immobilien, die besonderen gesetzlichen Bestimmungen unterliegen.
Ihr Zweck: den Wohnraum für die lokale Bevölkerung sichern und gleichzeitig einer übermäßigen Spekulation oder touristischen Nutzung entgegenwirken.
Die Wohnreform 2025 – neue Spielregeln für Käufer und Bewohner
Seit dem 20. Juni 2025 gilt das neue Landesgesetz „Wohnreform 2025“, das wesentliche Änderungen für konventionierte Wohnungen mit sich bringt:
- Hauptwohnsitzpflicht: Wer in eine konventionierte Wohnung einzieht, muss sie als ständigen Hauptwohnsitz nutzen und den meldeamtlichen Wohnsitz innerhalb von 60 Tagen dorthin verlegen.
- Eigentumsverhältnisse spielen keine Rolle mehr.
- Höhere Strafen: Bei unberechtigter Nutzung drohen verdoppelte Geldbußen, bei touristischer Nutzung das Dreifache.
Wer darf eine Wohnung für Ansässige kaufen oder bewohnen?
Grundsätzlich kann jeder eine konventionierte Immobilie erwerben – entscheidend ist jedoch, wer sie bewohnt.
Das Gesetz legt fest, dass die Bewohnerin oder der Bewohner (oder ein Mitglied des Haushalts) eine enge Verbindung zu Südtirol haben muss.
Verpflichtungen für Käufer
Wer eine konventionierte Immobilie kauft, übernimmt rechtliche Pflichten.
Ist der Käufer nicht ansässig, muss die Wohnung an eine berechtigte Person vermietet oder von einer solchen genutzt werden.
Dabei ist der Landesmietzins einzuhalten, und die Wohnung muss innerhalb eines Jahres ab Bezugsfertigkeit bewohnt werden.
Dauer der Bindung
Seit der Novelle von 2018 gilt: Die Bindung einer konventionierten Wohnung ist in der Regel unbefristet.
Bei älteren Immobilien kann sie jedoch nach 20 Jahren enden. Eine Unbedenklichkeitserklärung des Bürgermeisters ist erforderlich, um die Bindung löschen zu lassen.
Vor- und Nachteile
Vorteile
- Attraktiver Kaufpreis
- Sicherung von Wohnraum für die lokale Bevölkerung
- Stabile Nachfrage durch ansässige Käufer
Nachteile
- Eingeschränkte Nutzung: Nur berechtigte Personen dürfen die Wohnung bewohnen.
- Eingeschränkte Marktattraktivität: Obwohl der Verkaufswert nicht gesetzlich begrenzt ist, kann die Nachfrage am Markt eingeschränkt sein, da nur Personen mit den entsprechenden Voraussetzungen die Immobilie erwerben oder bewohnen dürfen. Dadurch kann sich die Wertentwicklung im Vergleich zu frei verfügbaren Immobilien moderater gestalten.
- Mietpreisbindung: Bei Vermietung darf der Landesmietzins nicht überschritten werden.
Fazit
Der Kauf einer konventionierten Wohnung in Südtirol ist kein gewöhnlicher Immobilienkauf.
Er erfordert ein gutes Verständnis der gesetzlichen Rahmenbedingungen, bietet aber für viele Familien eine realistische Möglichkeit, Eigentum in Südtirol zu erwerben.
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Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar.
Rechtsgrundlagen: Art. 79 LG 13/1997, LG 9/2018 und Wohnreform 2025.