Steuerklarheit beim Verkauf von Nacktem Eigentum & Fruchtgenuss – Einheitliche Regelung bringt Rechtssicherheit
Am 29. Juli 2025 hat der italienische Senat mit dem Decreto Fiscale AC 2460 den Artikel 1‑bis verabschiedet. Damit wird offiziell klargestellt, dass der gleichzeitige Verkauf von Nutznießung (Fruchtgenuss / Usufrutto) und Nacktem Eigentum (nuda proprietà) an zwei verschiedene Käufer steuerlich als ein einziger Verkaufsvorgang gilt. Das Gesetz tritt spätestens am 16. August 2025 in Kraft.
Wichtige Auswirkungen
Diese Regelung verhindert eine mögliche Doppelbesteuerung, die zuvor von der Agentur der Einnahmen (Agenzia delle Entrate) im Mai 2025 angedeutet worden war. Künftig gilt der kombinierte Verkauf von Nutznießung und Nacktem Eigentum als einheitlicher steuerlicher Vorgang.
Vorteile für Eigentümer, Käufer und Makler
- Keine doppelte Steuerlast für Verkäufer
• Klare Vertragsstruktur und höhere Planungssicherheit
• Vereinfachte Transaktionsprozesse für Makler und Notare
• Mehr Rechtssicherheit bei familiären oder erblichen Übertragungen
Fazit
Mit Artikel 1‑bis des Decreto Fiscale schafft Italien mehr Klarheit und Fairness im Immobiliensteuerrecht. Für Eigentümer und Käufer bedeutet das: Weniger Unsicherheit, weniger Bürokratie – und ein transparenterer Markt.
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